IHK Berufszugang

Berufskraftfahrer

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Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE. Neben der entsprechenden Fahrerlaubnis und dem erforderlichen Mindestalter ist zudem die Qualifikation zum Führen eines Lastkraftwagens oder Omnibusses erforderlich, die als Berufskraftfahrerqualifikation bezeichnet wird. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Berufskraftfahrerqualifikation.

Inhalt

Rechtlicher Rahmen für die Berufskraftfahrerqualifikation

EU-Verordnung

Die EU-Richtlinie Nr. 2022/2561 regelt die Bestimmungen für die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr. Ziel ist die Aufwertung der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers, sowie die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. Eine einmalige Grundqualifikation ist somit Pflicht innerhalb der EU.

Nationales Recht

Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgt durch das

Hinweise zur Rechtsauslegung rund um das BKrFQG und die BKrFQV haben die für die Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrechts zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder in den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht zusammengestellt. In den Anwendungshinweisen finden Sie Begriffsbestimmungen, Auslegungshinweise und konkrete Beispiele (z.B. zur "Handwerkerregelung").

Für welche Beförderungen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht gilt, ist den Ausnahmen im §1 BKrFQG zu entnehmen.


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Für wen gelten die rechtlichen Vorgaben des Berufskraftfahrergesetzes?

Im §1 des BKrFQG wird der Anwendungsbereich geregelt. Hier wird festgelegt, für welche Fahrten eine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt werden und welchen Personenkreis dies betrifft.

Das Gesetz findet Anwendung für Fahrten im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen. Dies betrifft Fahrten mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Die Vorschriften des BKrFQG finden Anwendung auf Fahrer, welche

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Berufskraftfahrerqualifikation: Wann gelte ich als grundqualifiziert?

Als grundqualifiziert gilt ein Fahrer, wenn er einen der nachfolgenden Nachweise erbringen kann:

Besitzstand
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der Grundqualifikation
Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der beschleunigten Grundqualifiaktion

Die Grundqualifikation wird einmalig erworben. Im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Neuerteilung (nach Ablauf der Gültigkeit) der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse bleibt die einmal erworbene Grundqualifikation hiervon unberührt, erlischt also nicht. Sie bleibt ebenso bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis in der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse (z.B. von C1 auf C oder CE) bestehen. Auch bei einem Überschreiten der Fälligkeitsfrist für die Weiterbildung erlischt die Grundqualifikation nicht.

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Besitzstand

Durch die Besitzstandreglung des §4 BKrFQG gelten Fahrer, die Ihre Fahrerlaubnis vor einem bestimmten Stichtag erworben haben, als grundqualifiziert.

Unterscheidung nach Klassen

  • Erteilung der Klassen D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2008 oder
  • Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2009

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Anerkannte Ausbildungsberufe für die Berufskraftfahrerqualifikation

Ein erfolgreicher Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung führt zur Grundqualfikation in den Ausbildungsberufen:

  • Berufskraftfahrer (C- und D-Klassen)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb (nur D-Klassen)
  • Straßenwärter (nur C-Klassen)
  • Werkfeuerwehrmann (nur C-Klassen)

Grundqualifikation

Die Grundqualifikation wird erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Zum Ablegen der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Eine Fahrerlaubnis ist zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung ebenfalls nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Prüfung Grundqualifikation erhalten Sie hier .

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch

  • Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und
  • dem erfolgreiche Ablegen einer theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Weitere Informationen zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation erhalten Sie hier .

Weiterbildung

Nach Erwerb der Grundqualfikation müssen die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse alle 5 Jahre bei der Weiterbildung nach §5 BKrFQG aufgefrischt werden. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Die Weiterbildung kann nur bei einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 9 BKrFQG absolviert werden. Diese umfasst insgesamt 35 Unterrichtstunden zu je 60 Minuten. In der Regel sind diese Unterrichtstunden in fünf verschiedene Themenbereiche zu je 7 Stunden aufgeteilt.

Zusätzlich kann gemäß §4 Abs. 4 BKrFQV eine abgeschlossene Ausbildung (Gefahrgutfahrer/Tiertransportbescheinigung) angerechnet werden.

Nachweis der Grundqualifikation

Fahrer, welche die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die erforderliche Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, können bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen. Seit dem 23. Mai 2021 ersetzt dieser Nachweis den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Der FQN wird im gleichen Kartenformat wie der Führerschein ausgestellt.

Ergänzende Hinweise zur Berufskraftfahrerqualifikation

Mindestalter

Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrer können Sie dem §3 BKrFQG entnehmen.

Hinweise zur Einstellung von ausländischen Berufskraftfahrern

Wenn Sie Berufskraftfahrer für den Güter- oder Personenverkehr aus dem Ausland anstellen möchten, sind einige Voraussetzungen zu prüfen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Ratgeberseite Berufskraftfahrer rekrutieren.